Tipp: Worauf es bei Auffahrten ankommt

Frage: Unsere Garage soll eine eigene Auffahrt bekommen. Was gilt es dabei zu beachten?

Antwort: Erlaubt ist weitestgehend, was gefällt - wenn es den Verordnungen entspricht!

Auffahrt aus Natursteinpflaster

1. Die Maße

Diese werden von der Garagenverordnung vorgegeben. Für Schleswig-Holstein sind das im Regelfall mindestens drei Meter Länge (zwischen Garage/Stellplatz und öffentlicher Verkehrsfläche) und mindestens 2,75 Meter Breite. 

2. Die Entwässerung

Wie das Thema Entwässerung geregelt ist, erfährt der Bauherr bei der Kommune. Sie schreibt vor, ob eine Entwässerungsrinne oder andere Vorgaben in der Auffahrt zu berücksichtigen sind.

3. Bordsteinabsenkung 

Wenn das Fahrzeug einen Bordstein zu überqueren hat, um auf die Auffahrt zu gelangen, kann dieser prinzipiell abgesenkt werden. Dies muss jedoch erst von der Gemeinde genehmigt werden.Wird dem Antrag stattgegeben, muss diese Arbeit von einem in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbauunternehmen durchgeführt werden.

4. Pflastersteine

Sind alle Vorgaben abgehakt,gilt dann wirklich: Erlaubt ist, was gefällt. Zu beachten ist lediglich, dass Betonpflaster zwecks besserer Lastenaufnahme eine Dicke von 8 cm aufweisen sollten.

Bild: LINGRÖN


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